Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Skiverband Schwarzwald-Nord e.V.

Aufgrund der Pandemie und der diversen Vorgaben zur Durchführung von sportlichen Veranstaltungen wird das Programm etwas anders aussehen - doch werden wir alles daran setzen Ausbildungen, Fortbildungen und Prüfungslehrgägne in der kommenden Saison durchzuführen. Kurzfristige Änderungen aufgrund der Pandemielage, behalten wir uns vor.

Lehrgangsteilnahme ist bis auf Weiteres nur unter Einhaltung unseres Hygienekonzeptes und der Vorlage der Eigenerklärung möglich.

 

1. Abschluss des Vertrags / Anmeldung

Die Anmeldung zu den Lehrgängen des Skiverbandes Schwarzwald-Nord e.V. (im folgenden Veranstalter) muss über die Geschäftsstelle des SVS-Nord e.V. erfolgen. Es werden nur Anmeldungen berücksichtigt, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Die Anmeldung muss schriftlich auf dem dafür vorgesehenen und auf der Homepage hinterlegten Anmeldeformular erfolgen.
    • Mit der Anmeldung ist dem Veranstalter eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
    • Auf der Anmeldung ist die Lehrgangsnummer anzugeben.
    • Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich (siehe Nr. 10 der Teilnahmebedingungen)
    • Einhaltung des in der Ausschreibung angegebenen Anmeldeschlusses.
    • Die Unterschrift eines Vereinsverantwortlichen ist notwendig, d.h. 1.Vorsitzender/Skischulleiter, gegebenenfalls unter Offenlegung der gezahlten Mitgliedsbeiträge.

 

2. Weitere Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmer, die nicht mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen an den Lehrgängen nicht teilnehmen. Anmeldungen werden vom Veranstalter nicht berücksichtigt.

Der Erste-Hilfe-Nachweis ist beim Prüfungslehrgang vorzulegen, in Ausnahmefällen kann er nachgereicht werden.  

 

3. Mindestteilnehmerzahl

Wird für einen Lehrgang die hierfür in der Ausschreibung festgelegte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der Veranstalter bis zum 1. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Abreisetermin berechtigt, den Lehrgang abzusagen. Der Teilnehmer wird hiervon unverzüglich schriftlich oder telefonisch unterrichtet. Der bereits gezahlte Reisepreis wird dem Teilnehmer unverzüglich in voller Höhe erstattet. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keine weitergehenden Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter.

 

4. Bezahlung

Die Lehrgangsgebühr wird von dem angegebenen Konto per Lastschriftverfahren eingezogen.

 

5. Preisänderungen

Der Veranstalter ist berechtigt, den Lehrgangspreis bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten wie den Bustransfer oder einer Änderung der für den betreffenden Lehrgang geltenden Wechselkurse, die nach dem Stand der Drucklegung der Ausschreibung oder nach der verbindlichen Anmeldung eingetreten sind und dem Veranstalter vorher weder bekannt noch für diesen vorhersehbar waren, Rechnung getragen wird. Dies gilt nur, solange zwischen der verbindlichen Anmeldung und dem Abreisetermin mehr als 4 Monate liegen.

Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet und setzt voraus, dass der Veranstalter den neuen Preis so aufschlüsselt, dass die Erhöhung vom Teilnehmer nachgerechnet werden kann.

Der Teilnehmer wird von der Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Veranstalters von dem Änderungsgrund unterrichtet.

Bei einer Erhöhung des Lehrgangspreises um mehr als 5 % ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

 

6. Leistungsänderungen

Der Veranstalter behält sich Änderungen oder Abweichungen einzelner Lehrgangsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags vor, wenn diese nach Vertragsabschluß notwendig werden, von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, sowie den Gesamtzuschnitt des Lehrgangs nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter wird die Teilnehmer in diesem Fall über die Änderungen bzw. Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

7. Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer / Stornopauschale

Tritt der Teilnehmer von dem Vertrag zurück oder tritt er den Lehrgang nicht an, so kann der Veranstalter eine angemessene pauschalierte Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Macht der Teilnehmer geltend, dass dem Veranstalter kein oder nur ein geringerer Schaden als die festgelegten pauschalen Rücktrittskosten entstanden ist, so hat er hierfür den Nachweis zu führen.

Die pauschalen Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer

  • bis 30 Tage vor dem Abreisetermin 25 EUR
  • 29. bis zum 8. Tag vor dem Abreisetermin mindestes 15 % des Reisepreises und dem Veranstalter durch den Ausfall entstandene Kosten.
  • vom 7. bis zum 1. Tag vor Abreisetermin mindestens 20 % des Reisepreises und dem Veranstalter durch den Ausfall entstandene Kosten.
  • am Tag des Abreisetermins oder bei Nichterscheinen am Treffpunkt zur vereinbarten Abreisezeit mindestens 25 % des Reisepreises und dem Veranstalter durch den Ausfall entstandene Kosten.

Der Rücktritt vom Vertrag muss im Interesse des Teilnehmers aus Gründen der Beweissicherung schriftlich bei der Geschäftsstelle erfolgen.

Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Lehrgangspreis nicht eingeschlossen. Der Veranstalter empfiehlt daher eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

8. Kündigung des Vertrags durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt den Vertrag zu kündigen, wenn die Durchführung des Lehrgangs in Folge außergewöhnlicher Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie z.B. Schneemangel, Lawinengefahr, Sperrung des Skigebiets, Streik, usw., erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

 

9.  Beschränkung der Haftung

Der Veranstalter und seine Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen haften für Schäden aufgrund vertraglicher oder deliktischer Pflichtverletzung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Lehrgangspreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter für den Schaden lediglich wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

 

10. Versicherungen

Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass der Veranstalter keinerlei Versicherungen zugunsten von Teilnehmern abgeschlossen hat. Es wird daher jedem Teilnehmer der Abschluss einer DSV-Versicherung empfohlen, um sich gegen mögliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus z.B. Haftpflichtfällen, Zusatzkosten für Heilbehandlungen im Ausland, Bergungs- und Rettungskosten, Unfallschäden und Invalidität, Kosten für einen Rechtsbeistand, abzusichern.

 

11. Allgemeine Hinweise

 

Sollte eine Klausel der vorliegenden Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame bzw. teilunwirksame Klausel der Teilnahmebedingungen nach ihrem Sinn und Zweck auszulegen und durch eine Ersatzklausel zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.

Frank Allinger

Frank Allinger

Vertreter der Vereine
Marcel Knoch

Marcel Knoch

Vizepräsident Leistungssport
Michael Unger

Michael Unger

Vizepräsident Finanzen
Rainer Moritz

Rainer Moritz

Vizepräsident Breitensport
Ulrich Kaiser

Ulrich Kaiser

Präsident
Caroline Harsch

Caroline Harsch

Leitung Geschäftsstelle