Hygienekonzept für Lehrgänge des SVS-Nord

Hygienekonzept für Lehrgänge des SVS-Nord und DSV-Skischuleinweisungen

Grundlagen

Zur Vermeidung von Infektionen mit COVID-19 steht die Durchführung von Lehrgängen bis auf Weiteres unter dem Vorbehalt, dass die jeweils gültigen behördlichen Auflagen erfüllt und die nachfolgenden Hinweise und Maßnahmen eingehalten werden können. In Anlehnung an die „Infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus (Corona-Verordnung)“ gelten folgende Selbstverpflichtungen:

Allgemeine Hygienemaßnahmen

  1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist grundsätzlich einzuhalten. Wo dies nicht möglich ist, achten wir darauf eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) zu tragen. Dies gilt auch für Übungs- und Trainings-Situationen inner- und außerhalb von geschlossenen Räumen. Masken werden nicht zur Verfügung gestellt, sondern sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mitzubringen.
  2. Die allgemeinen Hygieneregeln wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen und das Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge haben auch bei den Veranstaltungen des SVS-Nord Bestand.
  3. Bei jeder Veranstaltung wird es einen Verantwortlichen für das Präventions- und Ausbruchsmanagement geben.

Sonstige Vorgaben

  1. Der SVS-Nord empfiehlt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern dringend die Verwendung der Corona-Warn-App.
  2. Für die Teilnahme an Veranstaltungen erwartet der SVS-Nord die Vorlage einer Eigenerklärung; bei Jugendlichen auch unterzeichnet von einem Erziehungs-berechtigten.

Organisation

  1. Veranstaltungen sind in geschlossenen Räumen (z.B. Mehrbettzimmer oder Lagerbetten) nach lokalen Regeln (inkl. Trainer/Ausbilder) in Anlehnung an die Corona-Verordnung Baden-Württemberg beschränkt.
  2. Grundsätzlich empfehlen wir unabhängig vom jeweiligen Impfstatus einen tagesaktuellen Test bei Anreise.
  3. Bei der Ortswahl sind Skigebiete mit Großkabinenbahnen (wie z.B. am Pitztaler Gletscher und der Zugspitze) zu vermeiden.
  4. Hoch-Risiko Gebiete sind bei der Ausrichtung von Aus- und Fortbildungen auszuschliessen.

Durchführung

  1. Die Anfahrt erfolgt mit Pkw oder Kleinbussen (max. 9 Personen inkl. Fahrer) innerhalb der über die Veranstaltung gebildeten Trainingsgruppe. Bei einer Anreise mit einem Reisebus gilt analog zu den öffentlichen Verkehrsmitteln für die gesamte Fahrt die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  2. Als Unterkunft sind bevorzugt Anbieter mit Einzel- und Doppelzimmern zu wählen.
  3. Auf den Besuch von Hütten und Bars nach dem Skifahren und die Teilnahme an Aprés-Ski-Angeboten wird verzichtet.

Unterkunft

  1. Für die Einhaltung der Regeln in der Unterkunft sind der Beherbergungsbetrieb sowie der leitende Trainer oder der Lehrgangsleiter vor Ort zuständig. Unterkünfte innerhalb Baden-Württembergs haben Zugriff auf das Hygienekonzept Beherbergung der Baden-Württemberg Staatsministerien für Wirtschaft und des Sozialen. Die aktuelle Version des Hygienekonzeptes ist unter Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de) abrufbar.
  2. Bei Lehrgängen und Unterkünften im Ausland sind die aktuell gültigen Regelungen vor Ort im Vorfeld abzuklären und ggf. Vorkehrungen zu treffen. Dies kann die Übermittlung von personenbezogenen Daten mit sich bringen. Mögliche Quarantäne- oder Testanordnungen bei der Ein- und Ausreise sind zu beachten.

Sonstige Regelungen

  1. Über die vorgenannten Maßnahmen hinaus sind die jeweiligen gesetzliche Regelungen sowie Vorgaben von Hotels und Liftgesellschaften zu beachten.
  2. Im verschriftlichten Lehrgangs-Datenschutz wurde die Weitergabe der Namen der Teilnehmer an entsprechende Gesundheitsbehörden, Hotels, Liftgesellschaften bei einer Corona-Infektion oder einem Verdachtsfall integriert.
  3. Sollten gesetzliche Vorgaben bzw. die Infektionslage es erforderlich machen, werden Theorieeinheiten sowie Eröffnungs- und Abschlussveranstaltungen in der gesamten Runde entfallen.

Verhalten bei Verdachtsfällen oder bestätigten Infektionen

  1. Verdacht auf Infektion mit Covid-19 Sofortige Isolierung der Person und Information des Corona-Verantwortlichen, des örtlichen Gesundheitsamtes und des SVS-Nord (Präsidium). Sofortige Unterbrechung des Lehrgangs bis zur Abklärung.
  2. Feststellung Infektion durch positive Testung. Sofortige Isolierung der Person, der Kontaktpersonen und Information des Corona-Verantwortlichen, des örtlichen Gesundheitsamtes und des SVS-Nord (Präsidium). Es gelten die Quarantänebestimmungen des Landes Baden-Württemberg.

Kurzfristige Bewertung

  1. Die Pandemie-Task-Force des SVS-Nord wird eine Woche vor Lehrgangsbeginn über die Durchführung der Veranstaltung beratschlagen. Der SVS-Nord behält sich vor, die Veranstaltung bei geänderter Gefährdungslage zu verlegen oder abzusagen.

Außerordentlicher Reiserücktritt

  1. Im Fall eines positiven Corona-Tests liegt eine Krankheit vor, die eine Reiseunfähigkeit auslöst. Gleichermaßen eine angeordnete Quarantäne. Die Vorlage eines ärztlichen oder amtliches Attests bei Nichtantritt ist jedoch zwingend nötig, damit keine Stornogebühren nach den Teilnahmebedingungen [Punkt 7. Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer / Stornopauschale] fällig sind.
  2. Individuelle Ängste oder Sorge vor Ansteckung sind dagegen keine Gründe, die ein Reiserücktritt rechtfertigen.

 

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

Badischer Sportbund, Infoseite zur Corona-Krise:
Infoseite zur Corona-Krise  |  Badischer Sportbund Nord e.V. (badischer-sportbund.de)

Stand: 01. Februar 2022