Corona-Regel Österreich

Corona-Regel Österreich

09.11.2021

Stand 20.12.2021
Zur Einreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, Personen mit 3. Impfung sind hiervon ausgenommen.
In geschlossenen Liftanlagen (auch Sessellift mit Haube) gilt FFP2-Maskenpflicht, ebenso in der Gatronomie.

 

Stand 22.11.2021
Für ganz Österreich gil seit heute wieder Lockdown. Das öffentliche Leben wird stakt eingeschränkt, die Gastbetriebe und auch Liftanlagen bleiben bis einschließlich 13.12.2021 geschlossen. Danach soll für Geimpfte und Genesene wieder geöffnet werden.

 

Stand 15.11.2021
Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impf-Kärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass.
Immunisierung durch zwei Teilimpfungen:

2-G-Regel als Eintrittsschlüssel ab 12 Jahren: Genesen oder geimpft

Nach Erhalt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises 360 Tage (ab 06.12. 270 Tage) und es müssen mindestens 14 Tage zwischen den beiden Impfungen verstrichen sein.

Immunisierung durch eine Impfung:
Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem mit nur einer Dosis zugelassenen Impfstoff gilt der Impfnachweis für 270 Tage.
Achtung: Impfnachweise über eine Dosis mit Janssen verlieren mit 3. Jänner 2022 ihre Gültigkeit. Daher bedarf es frühestens 14 Tage nach der 1. Dosis eine 2. Dosis, um weiterhin einen gültigen Impfnachweis zu erhalten.