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2026_Fortbildung  Erlebnis St. Moritz
Fortbildung

2026_Fortbildung Erlebnis St. Moritz

20.03.2026 00:00 - 22.03.2026 00:00 Uhr
17/19 Teilnehmer
Teilnehmen WhatsApp

Beschreibung

Schweizer Herberge St. Moritz Via Surpunt 60, 7500 St. Moritz Anreise möglich mit Kleinbussen oder ÖPNV Wir setzen uns rechtzeitig gemeinsam in Verbindung


Wir erleben das grandiose St. Moritz mit mehreren herausragenden Skigebieten gemeinsam. Viel Skifahren mit Techniktraining und Verbesserung des persönlichen Fahrkönnens. Bei entsprechenden Bedingungen spielt das Thema Freeride in den Skigebieten Corvigla, Corvatsch und Diavolezza natürlich auch eine Rolle. Lizenzverlängerung mit diesem Lehrgang möglich !!

Details

Anmeldefrist:
20.03.2026
Ort:
Veranstaltungsort nicht verfügbar
Preis:
Kostenpflichtig
Erforderlich:
  • Adresse
  • Bankverbindung

Teilnehmerstatus

Teilnehmer 17/19

Höchstanzahl: 19

Preise

  • Normal 549,00 €
  • Nur Lehrgangskosten ohne Übernachtung und ohne Lift 160,00 €

Geschäftsbedingungen

AGB Schwarzwald Nord

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Lehrgänge des Skiverbandes Schwarzwald Nord e.V.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Lehrgänge, Kurse und sonstige Angebote des Skiverbandes Schwarzwald Nord e.V. (nachfolgend "Veranstalter" genannt).

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldeportal des Veranstalters. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB an. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter zustande.

§ 3 Teilnahmegebühren und Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen. Bei verspäteter Zahlung behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmerplatz anderweitig zu vergeben.

§ 4 Stornierung und Rücktritt

Der Teilnehmer kann bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren. Bei späterer Stornierung werden folgende Gebühren fällig:

  • Bis 7 Tage vor Beginn: 50% der Teilnahmegebühr
  • Weniger als 7 Tage vor Beginn: 100% der Teilnahmegebühr

§ 5 Absage durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet.

§ 6 Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 7 Datenschutz

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung verwendet und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Dezember 2024

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Teilnahmebedingungen Skiverband Schwarzwald-Nord e.V. 

1. Abschluss des Vertrags / Anmeldung

Die Anmeldung zu den Lehrgängen des Skiverbandes Schwarzwald-Nord e.V. (im folgenden Veranstalter) muss über die Geschäftsstelle des SVS-Nord e.V. erfolgen. Es werden nur Anmeldungen berücksichtigt, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

- Die Anmeldung muss schriftlich auf dem dafür vorgesehenen und auf der Homepage hinterlegten Anmeldeformular erfolgen.
- Mit der Anmeldung ist dem Veranstalter eine Einzugsermächtigung zu erteilen. - Auf der Anmeldung ist die Lehrgangsnummer anzugeben.
- Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich (siehe Nr. 10 der Teilnahmebedingungen)
- Einhaltung des in der Ausschreibung angegebenen Anmeldeschlusses.
- Die Unterschrift eines Vereinsverantwortlichen ist notwendig, d.h.1.Vorsitzender/Skischulleiter, gegebenenfalls unter Offenlegung der gezahlten Mitgliedsbeiträge.

2. Weitere Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmer, die nicht mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen an den Lehrgängen nicht teilnehmen. Anmeldungen werden vom Veranstalter nicht berücksichtigt. Der Erste-Hilfe-Nachweis ist beim Prüfungslehrgang vorzulegen, in Ausnahmefällen kann er nachgereicht werden.

3. Mindestteilnehmerzahl
Wird für einen Lehrgang die hierfür in der Ausschreibung festgelegte Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist der Veranstalter bis zum 1. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Abreisetermin berechtigt, den Lehrgang abzusagen. Der Teilnehmer wird hiervon unverzüglich schriftlich oder telefonisch unterrichtet. Der bereits gezahlte Reisepreis wird dem Teilnehmer unverzüglich in voller Höhe erstattet. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keine weitergehenden Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter.

4. Bezahlung
Die Lehrgangsgebühr wird von dem angegebenen Konto per Lastschriftverfahren eine Woche vor Lehrgangsbeginn eingezogen. Der SVS-Nord behält sich vor die Lehrgangsgebühr aufzuteilen und diese in zwei Lastschriftverfahren einzuziehen. Erster Einzug (70% der Lehrgangsgebühr) eine Woche vor Lehrgangsbeginn - Zweiter Einzug nach Lehrgang.

5. Preisänderungen
Der Veranstalter ist berechtigt, die Lehrgangsgebühr bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten wie den Bustransfer oder einer Änderung der für den betreffenden Lehrgang geltenden Wechselkurse, die nach dem Stand der Drucklegung der Ausschreibung oder nach der verbindlichen Anmeldung eingetreten sind und dem Veranstalter vorher weder bekannt noch für diesen vorhersehbar waren, Rechnung getragen wird. Dies gilt nur, solange zwischen der verbindlichen Anmeldung und dem Abreisetermin mehr als 4 Monate liegen.
Die Erhöhung der Lehrgangsgebühr darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung der Lehrgangsgebühr begründet und setzt voraus, dass der Veranstalter den neuen Preis so aufschlüsselt, dass die Erhöhung vom Teilnehmer nachgerechnet werden kann.
Der Teilnehmer wird von der Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Veranstalters von dem Änderungsgrund unterrichtet.
Bei einer Erhöhung der Lehrgangsgebühr um mehr als 5 % ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

6. Leistungsänderungen
Der Veranstalter behält sich Änderungen oder Abweichungen einzelner Lehrgangsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags vor, wenn diese nach Vertragsabschluss notwendig werden, von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, sowie den Gesamtzuschnitt des Lehrgangs nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter wird die Teilnehmer in diesem Fall über die Änderungen bzw. Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7. Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer / Stornopauschale
Tritt der Teilnehmer von dem Vertrag zurück oder tritt er den Lehrgang nicht an, so kann der Veranstalter eine angemessene pauschalierte Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Macht der Teilnehmer geltend, dass dem Veranstalter kein oder nur ein geringerer Schaden als die festgelegten pauschalen Rücktrittskosten entstanden ist, so hat er hierfür den Nachweis zu führen.

Die pauschalen Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer
- bis 30 Tage vor dem Abreisetermin 25 EUR
- 29. bis zum 15. Tag vor dem Abreisetermin mindestes 15 % der Lehrgangsgebühr und dem Veranstalter durch den Ausfall entstandene Kosten.
- vom 15. bis zum 7. Tag vor Abreisetermin mindestens 20 % der Lehrgangsgebühr und dem Veranstalter durch den Ausfall entstandene Kosten.
- ab dem 7. Tag vor Abreisetermin werden 100% der Lehrgansgebühr in Rechnung gestellt.

Der Rücktritt vom Vertrag muss im Interesse des Teilnehmers aus Gründen der Beweissicherung schriftlich bei der Geschäftsstelle erfolgen.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Lehrgangspreis nicht eingeschlossen. Der Veranstalter empfiehlt daher eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

8. Kündigung des Vertrags durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt den Vertrag zu kündigen, wenn die Durchführung des Lehrgangs in Folge außergewöhnlicher Umstände, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie z.B. Schneemangel, Lawinengefahr, Sperrung des Skigebiets, Streik, usw., erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

9. Beschränkung der Haftung
Der Veranstalter und seine Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen haften für Schäden aufgrund vertraglicher oder deliktischer Pflichtverletzung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die dreifache Lehrgangsgebühr beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter für den Schaden lediglich wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10. Versicherungen
Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass der Veranstalter keinerlei Versicherungen zugunsten von Teilnehmern abgeschlossen hat. Es wird daher jedem Teilnehmer der Abschluss einer DSV Versicherung empfohlen, um sich gegen mögliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus z.B. Haftpflichtfällen, Zusatzkosten für Heilbehandlungen im Ausland, Bergungs- und Rettungskosten, Unfallschäden und Invalidität, Kosten für einen Rechtsbeistand, abzusichern.

11. Allgemeine Hinweise
Sollte eine Klausel der vorliegenden Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame bzw. teilunwirksame Klausel der Teilnahmebedingungen nach ihrem Sinn und Zweck auszulegen und durch eine Ersatzklausel zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.